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Kaminofen und BImSchV: Welche Öfen noch erlaubt sind


Ein knisterndes Feuer, das den Raum wärmt, während draußen der erste Frost über die Scheiben zieht. Für viele Eigenheimbesitzer ist der Kaminofen das Herzstück des Zuhauses. Und dann liest man von Fristen, Grenzwerten und der 1. BImSchV und fragt sich: Darf ich meinen Ofen überhaupt noch betreiben?

Die kurze Antwort zuerst, weil sie viele beruhigt: Ein generelles Kaminofen-Verbot gibt es nicht. Wer heizt, muss aber wissen, welche Öfen weiterhin erlaubt sind und welche nicht. Dieser Beitrag ordnet das klar und ohne Panikmache ein.

​Kein generelles Verbot, aber klare Regeln


Die Erste Bundes-Immissionsschutzverordnung, kurz 1. BImSchV, soll den Feinstaub aus privaten Feuerstätten senken. Sie verbietet nicht das Heizen mit Holz. Sie legt fest, wie sauber ein Ofen verbrennen muss. Wer diese Werte einhält, darf seinen Kaminofen mit gutem Gewissen weiter betreiben. Für Bestandsöfen gelten diese Grenzwerte:

  • Feinstaub: höchstens 0,15 Gramm pro Kubikmeter Abgas
  • Kohlenmonoxid: höchstens 4 Gramm pro Kubikmeter Abgas

Moderne Öfen, die heute verkauft werden, arbeiten noch deutlich sauberer. Sie dürfen nur 0,04 Gramm Feinstaub und 1,25 Gramm Kohlenmonoxid ausstoßen. Der technische Fortschritt der letzten Jahre ist also erheblich, und genau darum geht es bei der Regelung.

​Diese Öfen sind weiterhin erlaubt


Vier Gruppen von Kaminöfen dürfen ohne Sorge weiterbrennen:

  • Öfen, die die genannten Grenzwerte nachweislich einhalten. Das belegen Sie über eine Herstellerbescheinigung oder eine Messung durch den Schornsteinfeger.
  • Öfen, die mit einem zugelassenen Staubabscheider nachgerüstet wurden und damit die Werte erreichen.
  • Neue Kaminöfen nach aktuellem Stand der Technik. Wer in den letzten Jahren gekauft hat, ist in aller Regel auf der sicheren Seite.
  • Öfen, die von der Sanierungspflicht ausgenommen sind.

Zur letzten Gruppe gehören einige klassische Feuerstätten, die der Gesetzgeber bewusst ausgenommen hat:

  • Historische Öfen, die vor 1950 hergestellt oder errichtet wurden
  • Offene Kamine, die nur gelegentlich betrieben werden
  • Grundöfen, also handwerklich vor Ort gesetzte Kachelöfen
  • Herde und Backöfen unter 15 Kilowatt Nennwärmeleistung im nicht gewerblichen Bereich
  • Badeöfen
  • Einzelraumfeuerungen, die die einzige Wärmequelle in der Wohnung oder im Haus sind

Ob Ihr Ofen unter eine dieser Ausnahmen fällt, bestätigt Ihnen der Schornsteinfeger. Verlassen Sie sich hier auf die fachliche Prüfung, denn im Detail entscheiden die genauen Voraussetzungen.

​Diese Öfen sind nicht mehr erlaubt


Auf der anderen Seite stehen die alten Öfen, die zu viel Feinstaub ausstoßen und nie nachgewiesen oder nachgerüstet wurden. Für sie galt eine gestaffelte Sanierungsfrist, abhängig vom Datum auf dem Typschild. Die kleine Metallplakette sitzt meist an der Rückseite des Ofens. Die Stufen im Überblick:

  • Typschild bis 31.12.1974 oder Datum unbekannt: Frist war der 31.12.2014
  • Typschild 01.01.1975 bis 31.12.1984: Frist war der 31.12.2017
  • Typschild 01.01.1985 bis 31.12.1994: Frist war der 31.12.2020
  • Typschild 01.01.1995 bis 21.03.2010: Frist war der 31.12.2024

Damit ist die Staffel vollständig durchgelaufen. Die letzte Frist ist am 31. Dezember 2024 abgelaufen. Ein Ofen aus diesem Zeitraum, der die Grenzwerte nicht einhält und weder nachgerüstet noch ausgetauscht wurde, darf heute nicht mehr betrieben werden. Eine weitere Stufe in den kommenden Jahren ist nicht vorgesehen.

Ist mein Kaminofen noch erlaubt? So prüfen Sie es


Der erste Blick geht auf das Typschild. Steht dort ein Herstellungsdatum vor dem 22. März 2010, fällt der Ofen grundsätzlich unter die Regelung und muss die Grenzwerte einhalten. Den Nachweis führen Sie auf zwei Wegen:

  • Über eine Herstellerbescheinigung, die belegt, dass Ihr Modell die Werte erfüllt
  • Über eine Messung durch Ihren Schornsteinfeger direkt am Ofen

Ihr Schornsteinfeger ist die wichtigste Anlaufstelle. Er hält im Feuerstättenbescheid fest, was für Ihre Anlage gilt und ob Handlungsbedarf besteht. Ein kurzer Anruf bringt schnell Klarheit und erspart Ihnen langes Rätselraten. Fehlt das Typschild oder ist es unleserlich, gilt der Ofen als besonders alt, und auch hier hilft der Fachmann bei der Einordnung.

Wenn der Ofen nicht mehr erlaubt ist


Erfüllt Ihr Ofen die Werte nicht, haben Sie drei Möglichkeiten: nachrüsten, austauschen oder stilllegen. Die ersten beiden Wege lohnen einen nüchternen Blick.

Ein Staubabscheider filtert den Feinstaub aus dem Abgas, bevor er in den Schornstein gelangt. Anerkannt sind ausschließlich Geräte mit bauaufsichtlicher Zulassung und nachgewiesenem Abscheidegrad. Eine elektrostatische Lösung liegt mit Einbau meist im mittleren vierstelligen Bereich, oft zwischen 1.500 und 3.000 Euro. Ein reiner Katalysator senkt vor allem Gase und gilt häufig nicht als ausreichender Feinstaubnachweis. Fragen Sie im Zweifel Ihren Ofenbauer, welches System zu Ihrem Ofen passt.

Wann sich welcher Weg lohnt, lässt sich grob so einordnen:

  • Nachrüsten passt, wenn Sie an einem älteren, selten genutzten Ofen hängen und ihn erhalten möchten
  • Ein Austausch rechnet sich eher bei viel genutzten Öfen, weil moderne Geräte sauberer verbrennen, mehr Wärme aus dem Holz holen und im Betrieb sparsamer sind

Ein neuer Kaminofen kostet je nach Modell im vierstelligen Bereich, arbeitet dafür aber auf dem aktuellen Stand der Technik und ist für Vielheizer über die Jahre oft die wirtschaftlichere Wahl.

Was jeder erlaubte Ofen braucht: den richtigen Brennstoff


Ob nachgerüstet oder neu, jeder Ofen ist nur so sauber wie das, was in ihm verbrennt. Feuchtes oder minderwertiges Holz erzeugt mehr Feinstaub, mehr Rückstände und weniger Wärme. Trockenes, gut gelagertes Brennholz und hochwertige Holzbriketts verbrennen gleichmäßiger, heizen effizienter und halten die Emissionen niedrig. Genau hier setzt HEIZFUXX® an: verlässliche Brennstoffe mit klarer Qualität, damit Ihr Ofen das bleibt, was er sein soll, eine saubere und behagliche Wärmequelle. Clever Heizen fängt beim Brennstoff an.

Fazit: Klare Regeln für das Heizen mit Öfen


Ein Kaminofen ist auch heute erlaubt, solange er sauber verbrennt. Wer die Grenzwerte der 1. BImSchV einhält, seinen Ofen mit einem zugelassenen Staubabscheider nachgerüstet hat, ein modernes Gerät nutzt oder unter eine der Ausnahmen fällt, muss sich keine Sorgen machen. Betroffen sind allein die alten Öfen, die zu viel Feinstaub ausstoßen und deren Sanierungsfrist Ende 2024 ausgelaufen ist. Ob Ihr Ofen dazugehört, klären das Typschild und ein kurzer Kontakt zum Schornsteinfeger zuverlässig. Und wenn die Technik stimmt, entscheidet der Brennstoff über den Rest. Trockenes Qualitätsholz und gute Holzbriketts halten Ihren Ofen sauber und Ihr Zuhause warm. So bleibt das knisternde Feuer am Abend das, was es sein soll, ein Stück Geborgenheit mit gutem Gewissen.

1 Palette Holzbriketts entspricht wie viel Brennholz? So rechnen Sie um