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Pelletheizung Förderung 2026: Bis zu 80 Prozent Zuschuss – so funktioniert es

Eine Pelletheizung ist die Heizung, die am ehesten so funktioniert wie die alte Ölheizung – nur mit Holz statt Öl. Sie ersetzt Öl- und Gaskessel eins zu eins, kommt mit den bestehenden Heizkörpern klar und erfüllt die 65-Prozent-Erneuerbare-Regel des Gebäudeenergiegesetzes. Und sie wird gefördert: Wer 2026 umstellt, kann bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten als Zuschuss erhalten. Hier steht, wie das Fördersystem aufgebaut ist und worauf Sie beim Antrag achten müssen.

Stand: September 2026. Fördersätze und Fristen ändern sich regelmäßig; verbindlich sind die aktuellen Richtlinien der KfW (Programm 458) und des BAFA. Dieser Beitrag ersetzt keine Energieberatung.

So setzt sich der Zuschuss zusammen

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bezuschusst den Einbau einer Pelletheizung im Bestand aus drei Bausteinen:

  • Grundförderung 30 % für jede förderfähige Biomasseheizung, unabhängig vom Einkommen.
  • Klimageschwindigkeitsbonus (derzeit 16 %), wenn eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung ersetzt wird. Der Bonus sinkt ab Februar 2027 stufenweise – früh entscheiden lohnt sich.
  • Einkommensbonus, gestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen (bis 40 %); je Kind erhöht sich die Einkommensgrenze.

Die Boni sind kombinierbar, die Gesamtförderung ist bei 80 Prozent gedeckelt. Förderfähig sind bis zu 28.000 Euro für die erste Wohneinheit – bei voller Ausschöpfung also bis zu 22.400 Euro Zuschuss. Der frühere Effizienzbonus ist mit der Reform vom Juli 2026 entfallen.

Was eine Pelletheizung erfüllen muss

  • Pufferspeicher mit mindestens 30 Litern je Kilowatt Nennwärmeleistung,
  • Staubemissionen von höchstens 10 mg/m³ (ab Oktober 2027 2,5 mg/m³ – also meist ein Partikelabscheider),
  • Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad von mindestens 81 %,
  • hydraulischer Abgleich (Verfahren B) und Wärmemengenzähler,
  • Einbau durch einen Fachbetrieb, Antrag vor Vertragsschluss beziehungsweise mit aufschiebender Bedingung.

Der Weg zum Zuschuss in fünf Schritten

  1. Energieberatung oder Fachbetrieb einbinden. Ein Energieeffizienz-Experte oder der Heizungsbauer erstellt die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA).
  2. Angebot mit Bedingung. Der Liefer- oder Leistungsvertrag muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung für den Fall enthalten, dass die Förderung nicht bewilligt wird.
  3. Antrag im Portal „Meine KfW“ stellen, mit BzA-ID. Erst nach der Zusage (oder nach dem Antrag, auf eigenes Risiko) beginnt der Einbau.
  4. Einbau und Inbetriebnahme innerhalb des Bewilligungszeitraums von 36 Monaten.
  5. Nachweise einreichen (Rechnungen, Bestätigung nach Durchführung) – der Zuschuss wird ausgezahlt.

Ergänzungskredit und Steuerbonus

Für den Eigenanteil bietet die KfW einen zinsgünstigen Ergänzungskredit; Haushalte unter der Einkommensgrenze erhalten eine zusätzliche Zinsverbilligung. Wer keinen Zuschuss beantragt, kann alternativ 20 Prozent der Kosten über drei Jahre steuerlich absetzen (§ 35c EStG) – beides zusammen geht nicht.

Pelletöfen mit Wassertasche

Auch ein wasserführender Pelletofen, der Heizung und Warmwasser unterstützt, ist förderfähig, wenn er die technischen Anforderungen erfüllt. Ein reiner Raumluft-Pelletofen ohne Wasseranschluss wird nicht bezuschusst. Was für wen passt, erklärt unser Beitrag Pelletofen oder Pelletheizung?

Und danach: der Brennstoff

Eine geförderte Heizung heizt nur so gut wie ihr Brennstoff. Zertifizierte Pellets nach ENplus® A1 sind für die meisten Kessel Vorschrift der Garantie – und sie halten Brenner, Förderschnecke und Abscheider sauber. Wie viel Pellets ein Haus braucht und wie Sie das Lager planen, steht im Beitrag Pelletverbrauch berechnen.

Fazit

2026 ist ein gutes Jahr für den Umstieg: Die Grundförderung ist hoch, der Klimageschwindigkeitsbonus noch voll da, und die Technik ist ausgereift. Wichtig sind die Reihenfolge – erst Antrag, dann Vertrag – und ein Fachbetrieb, der die Nachweise kennt.

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